Fakten zum Kreishaus in Schifferstadt
Vielen Dank, dass Sie tiefer in das Thema einsteigen möchten. Im Folgenden finden Sie eine Chronologie zu den Ereignissen, aber auch weitere Punkte, die zu einer fundierten Entscheidungsfindung beitragen können.
FAKTEN
Der Landrat und die Kreisverwaltung haben die Fakten zum neuen Kreishaus in einer Präsentation zusammengefasst. Sehen Sie dazu die im Bauausschuss am 23.01.2025 gezeigte Präsentation und informieren Sie sich selbst. Diese Präsentation kann gekürzt wie folgt zusammengefasst werden:
- 1989 Inbetriebnahme des Kreishauses in Ludwigshafen
- 2014 Verkauf des Geländes der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz in Schifferstadt vom Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) für 2,41 Mio. EUR an die Fa. Heberger.
- 2013-2015 Erfassung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen (Brandschutz, Haustechnik, Wärmeschutz im Sommer, etc.)
- 2017 Bedarfsermittlung Raumbedarf für die Kreisverwaltung mit dem Ergebnis eines Erweiterungsbedarfes
- 2018 Abstimmung mit der ADD zu 5 Varianten der Erweiterung des bestehenden Kreishauses
- 2019 wurde dann die Sanierung mit einem eigenen Neubau verglichen. Ergebnis: Sanierung mit der temporären Ausgliederung in andere Büroräume ist teurer als ein Neubau.
- 2020 Gutachten: Ein Neubau ist wirtschaftlicher als ein Verbleib am Standort mit den dazu notwendigen Maßnahmen unter rein baulichen Gesichtspunkten ohne Berücksichtigung des Grundstückes!
- 2021 Es wurden 9 Standorte in Ludwigshafen und 6 Standorte im Landkreis geprüft. 2 Standorte im Landkreis sind in Schifferstadt. 3 Standorte wurden positiv bewertet: Stadtgebiet LU zur Grenze nach Limburgerhof, Mutterstadt Süd und Schifferstadt Mitte.
- 2021 Die Landesregierung informiert, dass ein neuer Sitz des Kreises nur in einem „Mittelzentrum“ gebaut werden darf. Einziges Mittelzentrum im Landkreis ist Schifferstadt. Also ab 2021 wird nur noch ein Neubau in Schifferstadt verfolgt. Aufgabenstellung: Suche eines Grundstücks und Musterentwurf für ein Gebäude.
- 2021 Ergebnis: Für den Neubau gibt es KEIN Grundstück in Schifferstadt
Bewertung durch Landratskandidat Ralf Marohn:
- Dieses ist Prüfungsergebnis („KEIN Grundstück in Schifferstadt vorhanden“) ist nicht nachvollziehbar und muss angezweifelt werden.
- Die Stadt Schifferstadt hat das Planungsrecht und kann Grundstücke rund um Schifferstadt oder z.B. im Schulzentrum erschließen.
- Das jetzt zur Anmietung vorgesehen Grundstück am Bahnhof war zunächst auch nicht geeignet und wurde erst durch den Bebauungsplan der Stadt Schifferstadt für die jetzt vorgesehene Bebauung genehmigt.
- Der öffentliche Nachverkehr ist grundsätzlich eine wichtiger Faktor. Die meisten Kreismitarbeiter reisen aber mit dem Auto an. Sonst wäre das Parkplatzproblem am jetzigen Kreishaus kein Thema. Zudem kann der Kreis mit seiner Zuständigkeit für den öffentlichen Nahverkehr, Buslinien zum Kreishaus einrichten.
- Es ist heute NICHT nachvollziehbar, warum die Suche nach einem geeigneten Grundstück nicht stärker forciert wurde und eine echte Handlungsalternative aufgebaut wurde.
- Dies ist ein Versäumnis von Landrat Clemens Körner und der Kreisspitze.
Ab 2022 wurde nur noch die Anmietung eines Kreishauses mit der Sanierung verglichen.
Bewertung durch Landratskandidat Ralf Marohn:
- Die Einschränkung der Prüfung nur noch auf die beiden Varianten „Anmietung“ und „Sanierung“ ist ein grober Fehler.
- Einerseits liefert sich der Landkreis dadurch den Vermieter und den Mietforderungen des Vermieters aus und andererseits fehlt eine realisierbare Handlungsoption.
- Der eigene Neubau ist eine realisierbare Handlungsoption und ein geeignetes Grundstück könnte über das Planungsrecht der Stadt Schifferstadt „geschaffen“ werden.
2023 Flächenangebot/Mietangebot für das vom Land Rheinland-Pfalz an die Fa. Heberger verkaufte Grundstück der „Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz“
Bewertung durch Landratskandidat Ralf Marohn:
- Hier stellt sich die Frage, warum der Kreis 2014, als er sich bereits intensiv mit der Sanierung des Kreishauses in Ludwigshafen beschäftigt hatte, nicht bereits eine Vereinbarung mit dem Land (LBB) anstrebte bzw. warum 2021 nicht mit Fa. Heberger eine anteiliger Grundstückskauf verhandelt wurde.
- Zudem ist zu hinterfragen warum bei dem Mietangebot von 29,50 EUR/Miete nicht sofort mit der erneuten Suche und Entwicklung eines Grundstücks in Schifferstadt wieder begonnen wurde.)
2024 Erneute Bewertung durch Gutachter PD. Ergebnis: Anmietung ist preiswerter als Sanierung in Ludwigshafen. Der eigene Neubau wurde in dieser Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht weiter berücksichtigt.
12/2024 Grundsatzbeschluss zur „Anmietung Kreishaus in Schifferstadt“ mit folgenden Eckwerten: 20 Jahre Laufzeit, ca. 12.000 qm Bürofläche, 29.50 EUR/qm/Monat brutto Kaltmiete.
Bewertung von Landratskandidat: Ralf Marohn
- Es muss jetzt dringend ein Plan B mit einem eigenen Neubau in Schifferstadt entwickelt werden, um sich nicht dem Vermieter auszuliefern.
- Hierzu ist die Grundstückssuche erneut zu starten und über das Planungsrecht der Stadt Schifferstadt ein Grundstück zu erschließen.
- Nach der Festlegung von Grundstück und Gebäude sind die Kosten für den Neubau inkl. Grundstück zu kalkulieren und mit der Anmietungsoption zu vergleich. Die Anmietung kostet in 20 Jahren ca. 84 Mio. EUR. Es ist davon auszugehen, dass der Neubau inkl. Grundstück preiswerter wird.
KREIS-MITARBEITER
- Eine Anmietung wurde favorisiert, weil Landrat Clemens Körner davon ausgegangen ist, dass der Umzug noch vor dem Abriss der Hochstraße Nord erfolgt.
- Die Hochstraße Süd wird voraussichtlich Ende 2025 fertig.
- 2026 soll dann mit dem Abriss der Hochstraße Nord begonnen werden.
- Der Anmietung des neuen Kreishauses in Schifferstadt kann voraussichtlich erst 2028 erfolgen.
- Der Landrat hat in der Ausschusssitzung am 23.01.2025 eingestehen, dass das Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Staub, Lärm und Zufahrtsproblemen im Kreishaus Ludwigshafen durch einen frühzeitigen Umzug nach Schifferstadt wohl nicht mehr einzuhalten ist.
- Es müssen nun andere Maßnahmen (temporärer Auszug in andere Gebäude, etc.) überlegt werden, wie die Mitarbeiter vor den Auswirkungen des Abrisses der Hochstraße Nord geschützt werden.
Bewertung durch Landratskandidat Ralf Marohn:
- Es ist ein Versäumnis der jetzigen Kreis-Verwaltugnsspitze, dass die Fürsorgepflicht für die Kreis-Mitarbeiter nicht zu einem schnelleren Handeln beim Kreishaus geführt hat und das Ziel des Schutzes jetzt nicht mehr eingehalten werden.
- Die Ersatzmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter werden zu erheblichen Mehrkosten führen.
Grundstücksuche
Die Grundstückssuche in Schifferstadt war unzureichend. In dem Bericht von Landrat Clemens Körner am 23.01.2025 wurde mitgeteilt, dass in Schifferstadt nur 2 Grundstücke (Schifferstadt Mitte und Schifferstadt Süd) geprüft wurden. Diese sehr begrenzte Suche kann nicht als intensive Suche bewertet werden. Da hätte es mehr Anstrengungen geben müssen und in den Verhandlungen mit der Stadt Schifferstadt hätte die Neuerschließung eines Baugrundstücks im Mittelpunkt stehen müssen. Das kann ggf. noch nachgeholt werden, um zu hohe Mietkosten zu vermeiden.
Vermieter
- Der Vermieter in Schifferstadt soll ein Unternehmen aus der Unternehmensgruppe Heberger sein. Das ist der aktuelle Kenntnisstand.
- Gleichzeitig hat Landrat Clemens Körner informiert, dass die Sparkasse Vorderpfalz ggf. Haupteigentümer und damit Haupt-Vermieter werden könnte.
- Aus dieser Information ist abzuleiten, dass es wohl Verkaufs-/Investitions-Gespräche zwischen dem Kreis, der Sparkasse Vorderpfalz und der Fa. Heberger gegeben hat.
- Wenn die Sparkasse Käufer/Investor wird, könnte auch die direkt zwischen Kreis und Fa. Heberger verhandelt werden, das Grundstück zu erwerben und einen eigenen Neubau zu errichten.
- Ein sogenannter „Bestellbau“ (Fa. Heberger baut und verkauft das Gebäude später an den Kreis) ist verboten und kann nicht umgesetzt werden.
- Deshalb sollte mit Fa. Heberger über ein Teilkauf des Grundstücks verhandelt werden.
- 2014 hat Fa. Heberger das Grundstück vom Landesbetrieb/Land Rheinland-Pfalz für 2,41 Mio. EUR erworben. Eine jetzige Wertsteigerung ist nur durch den Bebauungsplan der Stadt Schifferstadt entstanden. Also eine gute Verhandlungsgrundlage mit Fa. Heberger den Teilkauf zu verhandeln.
- Parallel sind andere geeignete Grundstücke in Schifferstadt zu entwickeln und zu erschließen.
NEGATIV-Beispiel Rathaus der Stadt Ludwigshafen
- Die Stadt Ludwigshafen hat das Rathaus-Hochhaus 1979 angemietet. 40 Jahre hat die Stadt Ludwigshafen zuverlässig Miete bezahlt.
- 2019 wurde es für ca. 42 Mio. EUR von der Immobiliengesellschaft an die Stadt Ludwigshafen verkauft.
- Anschließend hat die Stadt Ludwigshafen den Abriss des Rathauses für 80 Mio. EUR beschlossen, der derzeit stattfindet.
- Ein solches Szenario möchte ich in 20-30 Jahren unseren Kindern und Enkelkindern im Landkreis nicht zumuten. Deshalb favorisiere ich für das Kreishaus den eigenen Neubau gegenüber eine Anmietung